Wenn ein Familienmitglied verstirbt, stehen Angehörige vor einer massiven Aufgabe. Neben der emotionalen Ausnahmesituation wartet ein kompletter Haushalt auf seine Auflösung. Wo fängt man da am besten an? Was hat Priorität? Dieser Leitfaden strukturiert den Prozess für Sie. Er führt Sie durch alle notwendigen Schritte und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Die ersten Tage: Wichtige Dokumente und digitaler Nachlass
Der erste Schritt führt zum Schreibtisch. Bevor Sie anfangen Kisten zu packen und Hausrat zu sortieren, müssen alle wichtigen Unterlagen gesichert werden. Suchen Sie gezielt nach dem Testament, dem Familienstammbuch, Geburts- und Heiratsurkunden. Diese Papiere benötigen Sie zeitnah für die Ämter und das Nachlassgericht.
Prüfen Sie anschließend die Kontoauszüge der vergangenen Monate. Hier finden Sie die verlässlichsten Hinweise auf laufende Kosten, Mitgliedschaften oder Abonnements. Ein heute oft vergessener, aber zentraler Punkt ist der digitale Nachlass. Suchen Sie nach Passwörtern für E-Mail-Konten, Social-Media-Profile oder Online-Banking. Notieren Sie sich diese Zugangsdaten, um später Verträge kündigen oder Konten löschen zu können.
Fristen beachten: Wohnung und Verträge kündigen
Laufende Verträge verursachen unnötige Kosten und belasten das Konto. Stoppen Sie diese Zahlungen zügig. Arbeiten Sie folgende Liste ab:
- Mietvertrag: Kündigen Sie die Wohnung so früh wie möglich. Bei einem Todesfall greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sie haben in diesem Fall laut §580 BGB einen Monat Zeit, um den Vertrag mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
- Versorger: Notieren Sie am Tag der Wohnungsübergabe die genauen Zählerstände für Strom, Gas und Wasser für die Endabrechnung beim Versorger.
- Telekommunikation: Melden Sie Telefon, Internet und den Rundfunkbeitrag ab. Halten Sie dafür die Sterbeurkunde bereit.
- Versicherungen: Bei Versicherungen gibt es wichtige Unterschiede. Die Privathaftpflichtversicherung erlischt mit dem Tod. Eine Hausratversicherung läuft oft noch einige Monate weiter und geht bei Wohnungsaufgabe auf die Erben über. Kontaktieren Sie in jedem Fall den Versicherer und informieren Sie ihn über den Todesfall.
- Sonstiges: Kündigen Sie Zeitungsabonnements, Vereinsmitgliedschaften und Abos für den öffentlichen Nahverkehr.
Das Inventar sichten: Mit System vorgehen
Das Ausräumen der persönlichen Gegenstände kostet Kraft. Gehen Sie Raum für Raum vor und arbeiten Sie mit einem klaren System. Nutzen Sie vier feste Kategorien für das Inventar:
- Behalten: Diese Kategorie umfasst persönliche Erinnerungsstücke und Dinge, die innerhalb der Familie aufgeteilt werden.
- Verkaufen: Hierzu zählen Schmuck, gut erhaltene Antiquitäten oder moderne Elektronik. Diese Dinge eignen sich für einen Verkauf oder eine direkte Wertanrechnung bei der Nachlassentrümpelung.
- Spenden: Gut erhaltene Kleidung, Bücher oder intaktes Geschirr nehmen karitative Einrichtungen oder Sozialkaufhäuser oft dankend an.
- Entsorgen: In diese Kategorie gehört alles, was reif für den Sperrmüll oder den Wertstoffhof ist.
Die Räumung: Eigenregie oder professionelle Hilfe?
Nun steht die eigentliche körperliche Arbeit an. Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie die Wohnung selbst ausräumen oder eine Firma beauftragen wollen.
Eine Räumung in Eigenregie erfordert viel Planung. Sie müssen verlässliche Helfer organisieren und einen großen Transporter mieten. Oft benötigen Sie eine behördliche Stellgenehmigung für einen Container auf der Straße. Planen Sie ausreichend Zeit für das Demontieren von Schränken und die Fahrten zur Deponie ein. Man unterschätzt gerne mal wie viel Zeit so etwas wirklich in Anspruch nimmt.
Der alternative Weg ist die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters. Wir bei Clearstar38 nehmen Angehörigen in der Region38 diese Belastung komplett ab. Wir leeren das Objekt zügig, sortieren den Abfall nach Vorschrift und übergeben die Räume pünktlich. Sie sparen sich die körperliche Anstrengung und können sich auf die restliche Organisation konzentrieren.
Die Wohnungsübergabe an den Vermieter
Der letzte Schritt ist die Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter. Ein häufiger Streitpunkt ist hierbei der Zustand der Räume. Der Begriff “besenrein” sorgt oft für Verwirrung. Mietrechtlich bedeutet dies in den meisten Fällen nur: Die Wohnung ist komplett leer. Der Boden ist grob durchgefegt oder gesaugt. Grobe Verschmutzungen wie Spinnweben sind entfernt.
Ob Sie Wände streichen, Bohrlöcher verspachteln oder alte Teppiche herausreißen müssen, hängt von den spezifischen Klauseln in Ihrem Mietvertrag ab. Prüfen Sie diese Details frühzeitig. Fertigen Sie bei der Übergabe unbedingt ein Protokoll an und machen Sie Fotos von den leeren Räumen. Geben Sie alle Schlüssel zurück, auch die selbst nachgemachten Exemplare.

